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Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter – LdU ist bereit den Betroffenen zu helfen
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 6. Juli 2016 die Richtlinie über eine Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (sog. ADZ-Anerkennungsrichtlinie) gebilligt. Danach sollen die Betroffenen für ihr erlittenes Zwangsarbeiterschicksal eine finanzielle symbolische Anerkennung in Höhe von 2500 € erhalten.
Die ADZ-Anerkennungsrichtlinie trat am 1. August 2016 in Kraft, dementsprechend ist das Antragsformular mit erläuternden Hinweisen seit dem 1. August 2016 auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes unter www.bva.bund.de/zwangsarbeiter erreichbar.
Unter der genannten Internetadresse finden Sie folgende Dokumente:
– ADZ-Anerkennungsrichtlinie,
– Merkblatt (mit den wichtigsten Informationen zur Antragstellung),
– Merkblatt Ungarisch – tájékoztató
– Antragsformular,
– Vollmachtsformular.
Die wichtigsten Informationen laut Richtlinie sind